Letzte Aktualisierung: September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Nutzung
Die Bedingungen für die Bestellung eines Berichts und den Abschluss eines Abonnements. Das Angebot richtet sich an Unternehmen und an beruflich Tätige; es richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Artikel 1 — Herausgeber, Geltungsbereich und Adressaten
1.1 Herausgeber
StratBoard ist ein Dienst, der von CIABATTI herausgegeben wird, einer Einzelunternehmung, die seit dem 6. März 2023 im Handelsregister Oberwallis unter der Nummer CHE-254.984.262 eingetragen ist und ihren Sitz c/o Swiss Tower GmbH, Bachstrasse 100, 3920 Zermatt, Schweiz, hat. Das Unternehmen ist unter der Nummer CHE-254.984.262 MWST mehrwertsteuerpflichtig.
Nachfolgend « der Herausgeber ».
1.2 Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Herausgeber und jeder Person, die einen Bericht bestellt oder ein Abonnement abschliesst, nachfolgend « der Kunde ». Sie gelten ebenso für Vereinbarungen mit Treuhandbüros, unter Vorbehalt der besonderen Bestimmungen dieser Vereinbarungen, die bei Abweichungen vorgehen.
Sie werden vom Kunden mit der Bestellung angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind dem Herausgeber nicht entgegenzuhalten, auch wenn sie mitgeteilt werden, ohne dass der Herausgeber ihnen ausdrücklich widerspricht.
1.3 Berufliche Adressaten
Der Dienst richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und an beruflich Tätige, die im Rahmen ihrer kaufmännischen, gewerblichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Er richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Bei der Bestellung erklärt der Kunde, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu handeln. Diese Erklärung wird aktiv eingeholt und bedingt den Zugang zum Dienst.
Sollte trotz dieser Erklärung eine zwingende Bestimmung des Konsumentenrechts anwendbar sein, so geht sie diesen Bedingungen nur so weit vor, als es das zwingende Recht verlangt, ohne dass die übrigen Bestimmungen davon berührt werden.
1.4 Kein Widerrufsrecht
Da der Dienst im beruflichen Rahmen über Distanz abgeschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht. Die Artikel 40a ff. des Obligationenrechts, die den Haustürverkauf und den Telefonverkauf betreffen, finden keine Anwendung.
Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
Der Dienst bezeichnet die unter stratboard.ch zugängliche Plattform und die Berichte, die sie erstellt.
Die Abschlüsse bezeichnen die abgeschlossenen Jahresrechnungen und die Betriebsdaten, die der Kunde auf der Plattform einreicht.
Der Bericht bezeichnet das vom Dienst aus den eingereichten Abschlüssen erstellte Werk, bestehend aus den berechneten Kennzahlen, ihrer Zerlegung, ihrer Herkunft und den als nicht verfügbar ausgewiesenen Kennzahlen.
Der Mandant bezeichnet, wenn der Kunde ein Treuhandbüro ist, das Unternehmen, für dessen Rechnung das Büro Abschlüsse einreicht.
Der Motor bezeichnet die Gesamtheit der deterministischen Rechenregeln, die auf die eingereichten Abschlüsse angewendet werden.
Artikel 3 — Qualifikation des Vertrags
Der Vertrag hat die Lieferung eines bestimmten Werks zum Gegenstand, des Berichts, der aus den vom Kunden eingereichten Abschlüssen erstellt wird. Er untersteht den Artikeln 363 ff. des Obligationenrechts und stellt, soweit erforderlich, einen Innominatvertrag zusammengesetzter Natur dar, dessen charakteristische Leistung die Erstellung dieses Werks ist.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Vertrag kein Auftrag im Sinne der Artikel 394 ff. des Obligationenrechts ist und dass Artikel 404 dieses Gesetzes auf ihn keine Anwendung findet.
Diese Qualifikation gilt auch für die Abonnemente, die die periodische Erstellung eines Werks bei jedem Abschluss zum Gegenstand haben und nicht eine fortlaufende Dienstleistung.
Artikel 4 — Gegenstand des Dienstes und was er nicht umfasst
4.1 Gegenstand
Der Dienst liest abgeschlossene Jahresrechnungen und erstellt daraus eine in 7 Abschnitte gegliederte Lesart, bestehend aus den auf diesen Abschlüssen berechenbaren Kennzahlen, den Positionen, die sie speisen, der auf jede angewendeten Formel und der namentlichen Liste der Kennzahlen, die sich aus den eingereichten Abschlüssen nicht ermitteln lassen.
4.2 Was der Dienst nicht umfasst
Der Dienst führt die Buchhaltung des Kunden nicht und erstellt sie nicht. Er liest bereits abgeschlossene Jahresrechnungen.
Der Dienst prüft die Richtigkeit der eingereichten Abschlüsse nicht. Er nimmt keine Kontrolle, keine Revision und keine Prüfung im Sinne der Artikel 727 ff. des Obligationenrechts vor und stellt in keinem Fall einen Revisionsstellenbericht dar.
Der Dienst erbringt weder Steuerberatung noch Rechtsberatung noch Anlageberatung noch Anlageempfehlungen im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes. Der Herausgeber ist kein diesem Gesetz unterstellter Finanzdienstleister.
Die Berichte sind eine Entscheidungshilfe. Sie gelten weder als Finanzberatung noch als Buchhaltungsberatung noch als Rechtsberatung im aufsichtsrechtlichen Sinn und verpflichten den Herausgeber nicht hinsichtlich der Entscheide, die der Kunde bei ihrer Lektüre trifft.
4.3 Weiterentwicklung und Wegfall von Funktionen
Der Dienst entwickelt sich weiter. Der Herausgeber kann Funktionen und Kennzahlen hinzufügen, ändern oder zurückziehen, ohne dass darin eine Vertragsänderung liegt, sofern die in Artikel 4.1 umschriebene charakteristische Leistung weiterhin erbracht wird.
Der Wegfall einer wesentlichen Funktion wird dem Abonnementskunden dreissig Tage im Voraus angekündigt und eröffnet ein kostenloses Kündigungsrecht.
4.4 Verfügbarkeit
Der Herausgeber setzt die zumutbaren Mittel ein, um die Erreichbarkeit des Dienstes sicherzustellen. Er gewährleistet keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und behält sich vor, den Zugang für Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen ohne Entschädigung zu unterbrechen, wobei er den Kunden nach Möglichkeit informiert.
Artikel 5 — Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine Bestellung auf der Plattform bestätigt und der Herausgeber deren Eingang auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Anzeige der Preise auf der Website stellt kein Angebot im Sinne von Artikel 7 des Obligationenrechts dar, sondern eine Einladung zur Offertstellung. Der Herausgeber behält sich vor, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn die Erklärung der beruflichen Eigenschaft unzutreffend erscheint.
Für Treuhandbüros, die den degressiven Tarif zeichnen, kommt der Vertrag durch Unterzeichnung einer besonderen Vereinbarung zustande, ergänzt durch den in Artikel 12.5 vorgesehenen Auftragsbearbeitungsvertrag.
Artikel 6 — Pflichten und Zusicherungen des Kunden
6.1 Richtigkeit der eingereichten Abschlüsse
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm eingereichten Abschlüsse richtig, vollständig und ordnungsgemäss erstellt sind. Er bleibt für deren Inhalt allein verantwortlich.
Der Kunde anerkennt, dass eine falsche Zahl in den eingereichten Abschlüssen eine falsche Kennzahl im Bericht erzeugt und dass diese Folge ihm zuzurechnen ist.
6.2 Einreichungsrecht und Gewährleistung gegen Ansprüche Dritter
Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm übermittelten Abschlüsse einzureichen, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen und dass die Bearbeitung dieser Abschlüsse durch den Herausgeber keine Geheimhaltungs-, Berufsgeheimnis- oder Datenschutzpflicht verletzt, an die der Kunde gebunden wäre.
Handelt der Kunde für Rechnung eines Mandanten, so sichert er zu, über das erforderliche Mandat zu verfügen und diesen Mandanten über die Bearbeitung informiert zu haben, einschliesslich des Hostingorts und der Aufbewahrungsdauer.
Der Kunde stellt den Herausgeber von jedem Anspruch frei, den ein Dritter wegen einer Verletzung der Zusicherungen dieses Artikels erhebt, und trägt die daraus entstehenden Verteidigungskosten.
6.3 Zugangskonto
Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und haftet für jede Nutzung über sein Konto. Er informiert den Herausgeber unverzüglich über jede ihm bekannt gewordene unbefugte Nutzung.
6.4 Nutzung des Dienstes
Der Kunde unterlässt es, auf die Daten eines anderen Kunden zuzugreifen, den Inhalt des Dienstes mit automatisierten Mitteln auszulesen, die Rechenregeln des Motors nachzubilden und den Dienst ausserhalb des in Artikel 9.3 vorgesehenen Rahmens Dritten zur Verfügung zu stellen.
Artikel 7 — Preise und Rechnungsstellung
7.1 Formeln und Preise
Der Einzelbericht wird mit CHF 890.- für ein Geschäftsjahr in Rechnung gestellt, einmalig und ohne Verlängerung.
Die monatliche Auswertung wird mit CHF 149.- pro Monat in Rechnung gestellt. Die jährliche Auswertung wird mit CHF 1 490.- pro Jahr in Rechnung gestellt, also 2 Monate geschenkt.
Treuhandbüros erhalten ab zehn Mandaten einen degressiven Tarif, dessen Modalitäten in der besonderen Vereinbarung festgehalten sind.
7.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Beträge verstehen sich ohne Steuern. Die schweizerische Mehrwertsteuer zum geltenden Satz, am Tag dieser Fassung 8,1 Prozent, kommt hinzu, wenn sie geschuldet ist. Eine Änderung des gesetzlichen Satzes gilt von Rechts wegen.
7.3 Preisänderungen
Der Herausgeber kann seine Preise ändern. Die Änderung wird dem Abonnementskunden mindestens dreissig Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt und wird erst auf das Ende der laufenden Periode wirksam. Der Kunde, der die Änderung ablehnt, kann vor diesem Inkrafttreten kostenlos kündigen.
7.4 Zahlung, Verzug und Verrechnung
Die Rechnungen sind innert dreissig Tagen zahlbar. Bei Verzug kann der Herausgeber den Zugang zum Dienst sperren, nachdem eine Mahnung während zehn Tagen erfolglos geblieben ist. Ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr läuft ab Verzug gemäss Artikel 104 des Obligationenrechts, ebenso die effektiven Inkassokosten.
Der Kunde kann eine Forderung, die ihm gegen den Herausgeber zusteht, nur mit dessen schriftlicher Zustimmung verrechnen oder wenn seine Forderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Artikel 8 — Dauer und Kündigung
8.1 Einzelbericht
Die Bestellung eines Einzelberichts eröffnet keine Verlängerung und endet mit der Abgabe des Berichts.
8.2 Abonnemente
Die monatliche Auswertung verlängert sich stillschweigend von Monat zu Monat und kann jederzeit auf das Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
Die jährliche Auswertung verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr und kann unter Einhaltung einer Frist von dreissig Tagen auf den Jahresablauf gekündigt werden. Diese Frist ist im Hinblick auf die in Artikel 3 gewählte Qualifikation vereinbart.
Die Kündigung erfolgt über den Bereich des Kunden oder schriftlich an hello@stratboard.ch. Es ist kein Grund erforderlich. Bereits bezahlte Beträge für die laufende Periode werden nicht zurückerstattet.
8.3 Kündigung aus wichtigen Gründen
Jede Partei kann mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen kündigen, insbesondere bei schwerer Verletzung dieser Bedingungen, die dreissig Tage nach Mahnung nicht behoben ist, oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei.
8.4 Folgen der Vertragsbeendigung
Bei Vertragsende behält der Kunde während dreissig Tagen Zugang zu seinen Berichten, um sie zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zugang geschlossen. Die Daten bleiben gemäss Artikel 12.4 aufbewahrt, vorbehältlich eines Löschungsbegehrens.
Die Artikel 9, 10, 11, 12 und 13 überdauern das Vertragsende.
Artikel 9 — Geistiges Eigentum und Bestimmung des Berichts
9.1 Eigentum des Herausgebers
Sämtliche Bestandteile des Dienstes, Texte, visuelle Identität, Marke, Quellcode, Rechenregeln, Hebelbibliothek und Struktur der Berichte, bleiben Eigentum von CIABATTI oder seiner Rechtsnachfolger. Keine Bestimmung dieser Bedingungen bewirkt eine Übertragung dieser Rechte.
9.2 Eigentum des Kunden und Nutzungslizenz
Die eingereichten Abschlüsse bleiben Eigentum des Kunden. Der Herausgeber erhält daran eine Lizenz, die auf das zur Vertragserfüllung Erforderliche beschränkt ist.
Der erstellte Bericht gehört dem Kunden, der ihn im Rahmen seiner Tätigkeit nutzen, vervielfältigen und weitergeben kann, unter Vorbehalt von Artikel 9.3.
9.3 Bestimmung des Berichts und fehlende Haftung gegenüber Dritten
Der Bericht wird allein zuhanden des Kunden erstellt, auf der Grundlage der von ihm eingereichten Abschlüsse und für den in Artikel 4.1 beschriebenen Gebrauch.
Ist der Kunde ein Treuhandbüro, so kann er den Bericht seinem Mandanten unter eigenem Namen abgeben. Er bleibt diesem Mandanten gegenüber allein verantwortlich für dessen Verwendung und für die daraus abgeleiteten Ratschläge.
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung gegenüber einem Dritten, der vom Bericht Kenntnis erhält und sich darauf verlässt, unabhängig vom angerufenen Rechtsgrund, einschliesslich der Vertrauenshaftung. Der Kunde, der einen Bericht einem Dritten weitergibt, informiert diesen über diese Beschränkung, die auch auf dem Bericht selbst vermerkt ist.
Artikel 10 — Gewährleistung
10.1 Was der Herausgeber zusichert
Der Herausgeber sichert zu, dass der Motor auf die eingereichten Abschlüsse die im Bericht beschriebenen Rechenregeln anwendet und dass dieselbe Einreichung dasselbe Ergebnis erzeugt.
Jede Kennzahl weist die gelesenen Positionen, die angewendete Formel und das aus, was die Kennzahl nicht abdeckt, so dass der Kunde deren Berechnung überprüfen kann.
10.2 Mängelrüge, Verwirkungsfrist
Der Kunde prüft den Bericht sogleich nach dessen Abgabe und rügt jeden Mangel innert dreissig Tagen schriftlich. Diese Frist ist eine vertragliche Verwirkungsfrist: nach ihrem Ablauf gilt der Bericht als genehmigt und die Gewährleistungsrechte erlöschen.
Verdeckte Mängel sind innert dreissig Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen.
10.3 Gewährleistungsleistung
Bei einem dem Motor zuzurechnenden Mangel korrigiert der Herausgeber die Berechnung und erstellt den Bericht innert angemessener Frist kostenlos neu. Diese Nachbesserung ist die ausschliessliche Gewährleistungsleistung.
Scheitert die Nachbesserung beim selben Mangel zweimal, so kann der Kunde die Herabsetzung des Preises oder, beim Einzelbericht, dessen Rückerstattung verlangen. Jeder weitere Gewährleistungsanspruch ist in den Grenzen von Artikel 11.4 ausgeschlossen.
10.4 Ausschluss
Die Gewährleistung deckt nicht die Folgen einer falschen Zahl in den eingereichten Abschlüssen, einer unvollständigen Einreichung, einer Änderung des Berichts durch den Kunden oder einer Auslegung des Berichts durch den Kunden oder einen Dritten.
Artikel 11 — Haftung
11.1 Beschränkung
Die Haftung des Herausgebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, vertraglich oder ausservertraglich, ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für den Dienst in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat.
Betrifft der Vertrag einen Einzelbericht, so ist dieser Betrag derjenige des betreffenden Berichts.
11.2 Entscheide des Kunden und ausgeschlossene Schäden
StratBoard erstellt eine Lesart bereits erstellter Abschlüsse. Es entscheidet nicht, empfiehlt nicht und tritt in keinem Fall an die Stelle des Urteils des Kunden oder seiner Berater. Jeder Entscheid über Führung, Investition, Finanzierung, Anstellung oder Preis bleibt derjenige des Kunden allein, der dessen Folgen trägt.
Der Herausgeber haftet folglich für keinen Schaden, der aus einem bei der Lektüre eines Berichts getroffenen Entscheid entsteht, und für keinen indirekten Schaden, namentlich entgangenen Gewinn, Verlust einer Chance, dem Kunden zuzurechnenden Datenverlust und Rufschädigung.
11.3 Hilfspersonen und Unterauftragnehmer
Gemäss Artikel 101 Absatz 2 des Obligationenrechts erstreckt sich die in Artikel 11.1 vorgesehene Beschränkung auf die Handlungen der Hilfspersonen und Unterauftragnehmer des Herausgebers, in denselben Grenzen und unter demselben Vorbehalt.
11.4 Zwingender Vorbehalt
Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten weder für Absicht noch für grobe Fahrlässigkeit noch für Personenschäden, gemäss Artikel 100 des Obligationenrechts. Sie gelten ebenso wenig in den Fällen, in denen das zwingende Recht jede Beschränkung ausschliesst.
Sie gelten auch nicht für Ansprüche aus einer Verletzung von Artikel 12 durch den Herausgeber, soweit das Datenschutzrecht eine zwingende Ordnung vorsieht.
Artikel 12 — Datenschutz
12.1 Rollen
Für die Kontodaten des Kunden handelt der Herausgeber als Verantwortlicher der Bearbeitung.
Ist der Kunde ein Treuhandbüro, das die Abschlüsse eines Mandanten einreicht, so ist das Büro Verantwortlicher der Bearbeitung und der Herausgeber handelt als Auftragsbearbeiter im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz und, soweit anwendbar, von Artikel 28 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
12.2 Standort und Übermittlungen
Die eingereichten Abschlüsse und die erstellten Berichte werden in der Schweiz, in Zürich, gespeichert. Die Anwendungsverarbeitung läuft in Frankfurt, Deutschland.
Die Übermittlung in die Europäische Union stützt sich auf die Anerkennung eines angemessenen Schutzniveaus in den Mitgliedstaaten durch den Bundesrat im Sinne von Artikel 16 des Bundesgesetzes über den Datenschutz.
12.3 Weitere Auftragsbearbeiter
Der Herausgeber zieht die folgenden Auftragsbearbeiter bei, deren aktuelle Liste in der Datenschutzerklärung figuriert: den Hoster der Datenbank und der Dokumentenspeicherung in der Schweiz, den Anwendungshoster in der Europäischen Union und den Anbieter für die Zustellung transaktionaler E-Mails.
Der Herausgeber informiert den Kunden dreissig Tage im Voraus über jeden Wechsel eines Auftragsbearbeiters. Der Kunde kann aus einem begründeten datenschutzrechtlichen Motiv widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann er kostenlos kündigen.
12.4 Aufbewahrung
Die eingereichten Abschlüsse, die erstellten Berichte und die bei deren Erstellung eingefrorenen Rechenparameter werden zehn Jahre aufbewahrt, entsprechend der Aufbewahrungspflicht nach Artikel 958f des Obligationenrechts.
Der Kunde kann eine vorzeitige Löschung verlangen. Er trägt dann die Folgen dieser Löschung im Hinblick auf seine eigenen Aufbewahrungspflichten, und der Herausgeber haftet nicht für die Unmöglichkeit, einen gelöschten Bericht wiederherzustellen.
12.5 Auftragsbearbeitungsvertrag
Mit jedem Treuhandbüro wird vor Eröffnung des ersten Mandats ein schriftlicher Auftragsbearbeitungsvertrag abgeschlossen. Er umschreibt die Datenkategorien, die Zwecke, die Bearbeitungsorte, die weiteren Auftragsbearbeiter, die Sicherheitsmassnahmen und die Bedingungen der Rückgabe oder Löschung. Er geht diesen Bedingungen in den Bereichen vor, die er regelt.
12.6 Verweis
Die Einzelheiten der Bearbeitungen figurieren in der auf stratboard.ch veröffentlichten Datenschutzerklärung, die integrierender Bestandteil dieser Bedingungen ist.
Artikel 13 — Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen, von denen sie anlässlich des Vertrags Kenntnis erhält, nicht offenzulegen und nur zu dessen Erfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht fünf Jahre nach Vertragsende fort. Sie erfasst nicht die bereits öffentlichen Informationen, die rechtmässig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhaltenen, die eigenständig entwickelten und auch nicht jene, deren Offenlegung durch Gesetz oder Behörde vorgeschrieben ist; in diesem Fall informiert die verpflichtete Partei die andere, soweit sie dazu befugt ist.
Artikel 14 — Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Herausgeber kann diese Bedingungen ändern. Die Änderungen werden dem Abonnementskunden per E-Mail an die Adresse seines Kontos mindestens dreissig Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt, unter ausdrücklicher Angabe der geänderten Bestimmungen.
Ohne schriftlichen Widerspruch vor dem Datum des Inkrafttretens gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Der Kunde, der widerspricht, kann kostenlos auf dieses Datum kündigen.
Für einen Einzelbericht gelten die am Tag der Bestellung geltenden Bedingungen.
Artikel 15 — Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung infolge eines Ereignisses ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, namentlich eines Ausfalls der Telekommunikationsnetze, eines längeren Unterbruchs bei einem Hostinganbieter, eines Cyberangriffs grossen Ausmasses, eines behördlichen Entscheids oder eines bewaffneten Konflikts.
Die verhinderte Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die Verhinderung über sechzig Tage an, kann jede Partei ohne Entschädigung kündigen.
Artikel 16 — Schlussbestimmungen
16.1 Abtretung und Umwandlung
Der Kunde kann den Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht abtreten.
Der Herausgeber kann den Vertrag ganz oder teilweise an eine von ihm beherrschte Gesellschaft oder an eine Gesellschaft abtreten, die den Betrieb des Dienstes übernimmt. Bei Umwandlung der Einzelunternehmung in eine Kapitalgesellschaft gehen die Verträge durch Universalsukzession nach dem Fusionsgesetz über, ohne dass eine Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird darüber informiert.
16.2 Form der Mitteilungen
Die Mitteilungen zwischen den Parteien erfolgen gültig per E-Mail an die im Vertrag aufgeführten Adressen, ausser wenn das Gesetz oder diese Bedingungen die Schriftform verlangen.
16.3 Teilnichtigkeit
Wird eine Klausel dieser Bedingungen für nichtig oder unanwendbar erklärt, so bleiben die übrigen in Kraft. Die Klausel wird durch eine gültige Klausel ersetzt, deren wirtschaftliche Wirkung der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
16.4 Vollständigkeit und Rangordnung
Diese Bedingungen, die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls die besondere Vereinbarung und der Auftragsbearbeitungsvertrag bilden die Gesamtheit der Vereinbarung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: der Auftragsbearbeitungsvertrag für die Bereiche, die er regelt, dann die besondere Vereinbarung, dann diese Bedingungen, dann die Datenschutzerklärung.
16.5 Anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
16.6 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Herausgebers in Zermatt, unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Die Parteien vereinbaren diese Gerichtsstandsvereinbarung ausdrücklich im Sinne von Artikel 17 der Zivilprozessordnung.